Datenschutzkonferenz des Bundes und Länder (DSK) beschloss am 22. September mit knapper Mehrheit, dass ein datenschutzgerechter Einsatz von Microsofts Cloud-Dienst Office 365 nicht möglich ist. Folgende Gründe wurden dafür angebracht:
Microsofts Cloud-basiertes Softwarepaket verstößt gegen Artikel 28 der DSGVO
- Art und Verarbeitung der Daten unklar
- Microsoft löscht keine Daten, die zu deren eigenen Zwecke verarbeitet werde
- Offenlegung von Kundendaten erfolgt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Da es sich um ein US-Unternehmen handelt, unterliegen die Daten in diesem Punkt dem US-Recht (Cloud-Act)
- Keine Rechtsgrundlage für Telemetrie
- Maßnahmen gegen Risiken offen
Das Votum viel allerdings sehr knapp aus. Acht Datenschutzbehörden waren dagegen, neun dafür.
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