Datenschutzkonferenz des Bundes und Länder (DSK) beschloss am 22. September mit knapper Mehrheit, dass ein datenschutzgerechter Einsatz von Microsofts Cloud-Dienst Office 365 nicht möglich ist. Folgende Gründe wurden dafür angebracht:

 

Microsofts Cloud-basiertes Softwarepaket verstößt gegen Artikel 28 der DSGVO

  • Art und Verarbeitung der Daten unklar
    • Microsoft löscht keine Daten, die zu deren eigenen Zwecke verarbeitet werde
    • Offenlegung von Kundendaten erfolgt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Da es sich um ein US-Unternehmen handelt, unterliegen die Daten in diesem Punkt dem US-Recht (Cloud-Act)
  • Keine Rechtsgrundlage für Telemetrie
  • Maßnahmen gegen Risiken offen

Das Votum viel allerdings sehr knapp aus. Acht Datenschutzbehörden waren dagegen, neun dafür.

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