Herzlich Willkommen zu unseren IT-News der KW 45.

Gekaufte USB-Sticks: Steuererklärungen und Passwörter unter „gelöschten“ Dateien (gefunden auf heise.de)

Diese Thema liegt uns sehr am Herzen, da vielen Nutzern nicht bewusst ist, dass ein einfachen Löschen von Daten von einem Datenträger wie USB-Sticks, Festplatten, etc. nicht ausreichend ist, um die Daten nachhaltig zu vernichten. Mit stellenweise kostenlos zur Verfügung gestellten Tools ist es möglich gelöschte Daten wiederherzustellen. Daher sollten Sie Datenträger, auf denen Sie sensible Daten gespeichert hatten, nicht ohne weiteres weiterverkaufen. Für mehr Informationen geht es hier zum Artikel

Ein Datenleck zeigt, wie Amazon-Bewertungen gekauft werden (gefunden beim c’t Magazin)

Der Anteil der Menschen, die ihre Einkäufe im Internet tätigen, ist in den letzten Monaten enorm gestiegen. Daher haben wir uns entschieden, diesen Artikel mit in unsere Liste aufzunehmen. Die Bewertungen bei Amazon sind für viele Menschen ein Indikator für Qualität eines Produkts, daher ist das Bewusstsein dafür, dass solche Bewertungen auch gefälscht sein könnten, wichtig. Wenn Sie Artikel im Internet kaufen, sollte Sie sich generell auf verschiedenen Seiten und Foren über da Produkt informieren, um eine möglichst breitgestreute Bewertung zu bekommen. Für weitere Informationen geht es hier zum ursprünglichen Artikel

Achtung: Gekaufte Streaming-Inhalt gehen nicht in das Eigentum des Käufers über (gefunden auf spiegel.de)

Da aktuell aufgrund von Corona viele auf Online-Dienste im Bereich Fernsehen und Musik umgestiegen sind, ist diese Info für viele Benutzer relevant. Laut ComputerBase planen Netflix und Spotify Preiserhöhungen für Ihre Abo-Angebote. Um wieviel die jeweiligen Angebote teurer werden, steht aktuell noch nicht fest. Wir werden Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten. Für weitere Information geht es hier zum ursprünglichen Artikel

Streaming: Spotify und Netflix planen Preis­erhöhungen (gefunden auf computerbase.de)

Wenn Sie als Kunde von bspw. Amazon einen Film/Buch/etc. in digitaler Form erweben, steht Ihnen dieser Film nicht unbeschränkt zur Verfügung. Z.B. Verlieren Sie die Nutzungsrechte, wenn das anbietende Portal entsprechende Nutzungrechte nicht mehr erworben hat. In diesem Fall haben Sie für den entsprechenden Inhalt zwar bezahlt, können diesen aber nicht mehr abrufen. Für mehr Informationen geht es hier zum ursprünglichen Artikel